Bundesnetzagentur
Telekommunikation & Auskunftsverfahren
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht und realisiert die im Telekommunikationsgesetz vorgeschriebenen Auskunftsverfahren.
Automatisiertes Auskunftsverfahren
Das automatisierte Auskunftsverfahren gemäß § 112 Telekommunikationsgesetz (bzw. § 173 TKG n.F.) der Bundesnetzagentur ermöglicht es gesetzlich berechtigten Akteuren, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, aber auch Notrufabfragestellen, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer zu Anschlussinhabern rund um die Uhr automatisiert und hochsicher abzufragen. Diese Ersuchen dürfen sie stellen, soweit die Auskünfte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Geregelt wird das Verfahren in der Kundendatenauskunftsverordnung (KDAV) und in der Technischen Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahren (TR AAV).
Die Bundesnetzagentur führt keine eigenen Datenbanken mit diesen den genannten Daten, sondern leitet die Ersuchen automatisiert als Abfrage an die verpflichteten Telekommunikationsunternehmen weiter, fasst deren Antworten zusammen und gibt diese an die anfragende ersuchende Stelle als Ergebnis zurück. Derzeit sind über 100 Behörden als berechtigte Stellen registriert und etwas mehr Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen.
Das Automatisierte Auskunftsverfahren bietet dabei konkret den Sicherheitsbehörden grundsätzlich drei Möglichkeiten, ein Ersuchen zu stellen: Es kann anhand Personendaten (Namen etc.), anhand Adressen oder anhand Rufnummern gesucht werden.
Manuelles Auskunftsverfahren
Das manuelle Auskunftsverfahren gemäß § 113 Telekommunikationsgesetz (bzw. § 174 TKG n.F.) wird stets bilateral zwischen Sicherheitsbehörde und Telekommunikationsunternehmen durchgeführt und ist, im Gegensatz zum automatisierten Auskunftsverfahren, kostenpflichtig. Die Bundesnetzagentur ist am eigentlichen Betrieb des Verfahrens nur insofern beteiligt, als von der BNetzA die SINA-Boxen der Beteiligten, über die die Kommunikation abgewickelt wird (bei ETSI-ESB), administriert werden
- Unsere Lösung für die Verpflichteten: InfBrok100
- Unsere Lösung für die Berechtigten: InfReq100
TR AAV
Nachdem die mit den §§ 111 und 112 TKG (bzw. §§ 172 und 173 TKG n.F.) verbundene Kundendaten-Auskunfts-Verordnung (KDAV) zum 21.06.2017 in Kraft getreten ist, hat die BNetzA am 20.12.2017 auch die zugehörige Technische Richtlinie (TR AAV) veröffentlicht. Sie stellt die Nachfolgespezifikation für SARS/SARV bzw. SBS/SBV dar und setzt die seit 2004 erfolgten Änderungen am TKG um. Während sich für die ersuchenden Stellen („Berechtigte“) an der elektronischen Schnittstelle zur BNetzA nur überschaubar viel ändert, benötigen die „Verpflichteten Unternehmen“ neben neuen Prozessen für die Bereitstellung zusätzlicher Datenarten (u. a. Geburtsdatum, Anschlussdaten und „andere Kennungen“) vor allem eine komplett andere Software. Unter anderem werden jetzt phonetische Suchen und die Suchen in „historischen“ Datensätzen unterstützt.
Sowohl für InfReq100, unsere Lösung für Berechtigte, als auch für InfBrok90 und InfBrok100, unsere Lösungen für die Verpflichteten, sind Updates erhältlich, die die Umsetzung der TR AAV ermöglichen.
TR TKÜV
Bereits die Version 7.0 der Technischen Richtlinie TR TKUEV, die spätestens zum 14.06.2018 umgesetzt sein musste, sieht für Telekommunikationsanbieter mit mehr als 100.000 Kunden vor, dass sie die Verkehrsdatenabfragen der ermittelnden Behörden über die ETSI-ESB-Schnittstelle entgegennehmen und beantworten müssen. Für Anbieter mit weniger als 100.000 Kunden ist alternativ eine E-Mail basierte Schnittstelle möglich, die von der Abwicklung her aber komplizierter ist, weshalb es sich in der Regel auch für solche Anbieter lohnt, gleich die ETSI-ESB-Lösung einzusetzen. Die Schnittstelle basiert auf dem Austausch von XML-Dokumenten per http in einem von der BNetzA verwalteten VPN-Netz. Die Anwendung InfBrok100, die von DIaLOGIKa zur integrierten Bearbeitung von Behördenabfragen entwickelt und mittlerweile bei vielen großen und mittleren Telekommunikationsanbietern zum Einsatz gebracht wurde, unterstützt diese und weitere Schnittstellen und alle gemäß TR TKÜV damit verbundenen Anforderungen (einschließlich TKÜ und Standortermittlung im Mobilfunk). Die Anbindung an die Systeme, die die Verkehrs- und Bestandsdaten zur Verfügung stellen, ist dabei komplett flexibel gehalten und bietet verschiedenste Varianten, die wir Ihnen gerne näher erläutern.
- Unsere Lösung für die Verpflichteten: InfBrok100
ETSI
DIaLOGIKa ist Mitglied des European Telecommunication Standardization Institute (ETSI). Unter anderem bestimmt ETSI auch die Kommunikation zwischen den Ermittlungsbehörden und Telekommunikationsdienstanbietern im Zusammenhang mit Telekommunikationsüberwachung und Behördenauskünften, da die Technischen Spezifikationen von ETSI die Grundlagen der Technischen Richtlinien der Bundesnetzagentur bilden. Durch die ETSI-Mitgliedschaft können wir zusammen mit und zum Vorteil unserer Kunden an dem Standardisierungsprozess mitwirken und sind somit immer an vorderster Front, um die neuesten Informationen frühzeitig in die Produktentwicklung von InfReq100 und InfBrok100 einfließen lassen zu können.
- Unsere Lösung für die Verpflichteten: InfBrok100
- Unsere Lösung für die Berechtigten: InfReq100
Schreiben Sie uns unter info@dialogika.de oder rufen Sie uns an +49 6897 935-0
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie uns gemeinsam effektive Lösungen erfinden und spannende Produkte und Projekte umsetzen.
Über uns
DIaLOGIKa GmbH realisiert Softwarelösungen nach Maß für nationale und internationale Kunden. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf den Innovationsfeldern Telekommunikation, Auskunftsverfahren, Document Life Cycle, Digital Security, Embedded Systems, Green Mobility und Safeguards.
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Carrier-Newsletter 02/2018
Feb 15, 2018
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Feb 11, 2016
Carrier-Newsletter 10/2015
Oct 15, 2015