Carrier-Newsletter 05/2014
ETSI für § 113 TKG ab Juli 2014 verpflichtend – Zertifizierungssystem von DIaLOGIKa
Die Neuregelung der Bestandsdatenverauskunftung, die durch Bundesratsbeschluss vom 03.05.2013 zum 01.07.2013 Rechtskraft erlangt hat, muss bis 01.07.2014 umgesetzt sein. Damit sind Telekommunikationsanbieter mit mehr als 100.000 Kunden verpflichtet, eine elektronische Schnittstelle gemäß der Technischen Richtlinie TR TKUEV 6.2 („ETSI-Schnittstelle“) zur Verfügung zu stellen.
Im vergangenen Monat wurde nun bei der BNetzA das zugehörige Referenzsystem installiert, mit dem die BNetzA analog zu dem bei der TKÜ gängigen Verfahren prüft, ob die Systeme der Telekommunikationsanbieter spezifikationskonform arbeiten. Dieses Referenzsystem wurde von DIaLOGIKa implementiert und basiert auf derselben Software, die auch viele Sicherheitsbehörden zur Bearbeitung ihrer Anfragen im Einsatz haben. Dies gibt den Kunden, die unsere Lösung InfBrok100 zur Bearbeitung von Behördenanfragen einsetzen, die Sicherheit, dass die Kommunikation mit den Systemen der berechtigten Stellen reibungslos erfolgt.
InfBrok100 ist zudem modular aufgebaut und kann leicht auf die Bereiche Verkehrsdatenverauskunftung (VDA), Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Standortfeststellung (im Mobilfunk) und Fangschaltung erweitert werden.
Um eine schnelle Implementierung von InfBrok100 zu gewährleisten, bietet das System die Möglichkeit, die zu verauskunftenden Daten manuell einzugeben. Umgekehrt besitzt InfBrok100 aber auch die Möglichkeit, sich diese Daten aus den Systemen des Providers (Customer Care, Mediation Device etc.) automatisch zu besorgen und z. B. sogar die einzurichtenden TKÜ-Maßnahmen – nach Prüfung der Zulässigkeit durch den Sachbearbeiter – automatisch vorzunehmen (Schnittstelle zum LIMS von utimaco).
InfPort43 Version 6.4
Ende Mai 2014 wird die neue Version 6.4 von InfPort43 freigegeben. Als neuestes Modul in der InfPort43-Familie wird unseren Kunden die Entstörschnittstelle (ESS) in der Version 3.0 zur Verfügung stehen. Mit dieser Schnittstelle ersetzt die Telekom die bisherige ESEP-Schnittstelle.
Für das Modul WITA wird nun auch die WITA-Schnittstellenversion 8.0 unterstützt. Die bisherige Schnittstelle 4.0 wird zwar ebenfalls noch bedient, da sie aber zum Februar 2015 von der Telekom abgekündigt wird, ist ein rechtzeitiger Umstieg auf die aktuelle Version 8.0 ratsam.
Neben neuen Modulen und neuen Schnittstellenversionen bietet das neue Release zahlreiche weitere Änderungen und Ergänzungen, die die tägliche Arbeit mit InfPort43 erleichtern (z. B. beim Webclient) . Viele dieser Änderungen sind übrigens auf Anregung unserer Kunden entstanden, wofür wir uns ganz herzlich bedanken!
Kunden mit einem bestehenden Softwarepflegevertrag erhalten Version 6.4 kostenfrei. Lediglich für die Installation fallen ggf. Kosten an. Sprechen Sie einfach Ihren bekannten Ansprechpartner bei DIaLOGIKa darauf an!
Carrier-Workshop im September bei DIaLOGIKa
Am 18./19. September 2014 findet in den Räumen der DIaLOGIKa wieder unser bewährter Kundenworkshop statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die neuesten Erweiterungen der aktuellen InfPort43-Version 6.4 vorgestellt und ein Ausblick auf die kommende Version 7.0 gegeben. Unter anderem wird in dieser Version die Benutzeroberfläche (GUI) auf eine aktuellere Technologie umgestellt. Ein Prototyp wird beim Workshop zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Bestandteil des Workshops wird auch wieder die Kommunikation mit unseren Kunden sein. Sei es beim Info-Talk, bei dem alle Entwickler und sonstigen Projektmitarbeiter dem Auditorium Rede und Antwort stehen, oder beim informellen Zusammenkommen während der Abendveranstaltung: Der Raum für informative Gespräche ist auf jeden Fall gegeben!
Anhörung bei der BNetzA zur SARV 2
Die Schnittstelle für das Automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 TKG wurde von der Bundesnetzagentur weiterentwickelt und liegt nun in der Version SARV 2 vor (siehe www.bundesnetzagentur.de/aav). Die hauptsächliche Neuerung betrifft die Anschlusstechnik: Anstatt über ISDN und die bisher verwendeten AVGs erfolgt das Verfahren künftig über das Internet, wobei die Verschlüsselung und Authentisierung durch SINA-Boxen realisiert wird (VPN-Tunnel). In erster Linie bedeutet die Umsetzung der SARV 2 für die Verpflichteten eine Reduktion der laufenden Kosten und eine einfachere Administration (u. a. durch den Wegfall der GBG).
Am 25.06.2014 wird diese SARV-Neuregelung Gegenstand einer Anhörung bei der Bundesnetzagentur in Mainz sein, zu der alle Verpflichteten eingeladen sind. Auch DIaLOGIKa als Hersteller eines SARV-Servers wird an dieser Anhörung teilnehmen.
Was bedeutet die SARV 2 für Sie konkret?
Als bestehendem Teilnehmer gilt für Sie eine Übergangsfrist von drei Jahren. D. h., bis 2017 müssen Sie auf Internetverbindung und SINA-Boxen umgestellt haben. Je eher Sie diese Umstellung vornehmen, desto größer ist der Spareffekt für Sie, da dann keine ISDN-Kosten mehr anfallen. Bzgl. der Software können DIaLOGIKa-Kunden sich beruhigt zurücklehnen: Schon jetzt unterstützt InfBrok90 auch die neue Anschlusstechnik, die zudem von allen Kunden mit Pflegevertrag ohne Lizenzaufpreis genutzt werden kann.
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Über uns
DIaLOGIKa GmbH realisiert Softwarelösungen nach Maß für nationale und internationale Kunden. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf den Innovationsfeldern Telekommunikation, Auskunftsverfahren, Document Life Cycle, Digital Security, Embedded Systems, Green Mobility und Safeguards.