Carrier-Newsletter 10/2015
Neue TR TKUEV 6.3
Am 20.08.2015 fand bei der BNetzA die Anhörung zur neuen TR TKUEV 6.3 statt. Bzgl. der Bestandsdatenanfragen nach ETSI (TS 102 657) wurden neue Regelungen zur Verwendung des Freitextfeldes und zur expliziten Angabe der zurückzuliefernden Informationen festgelegt. Außerdem wurde geklärt, dass die im Gesetz geforderte Schriftform zur Legitimierung der Bestandsdatenabfrage dann erfüllt ist, wenn u. a. der Autor erkennbar ist.
Dazu werden neue Felder im XML-Austauschformat eingeführt. Die neue TR tritt voraussichtlich im Januar 2016 in Kraft. Für die Umsetzung haben Telekommunikationsdienstleister, die bereits über ein von der BNetzA abgenommenes System verfügen, drei Jahre Zeit, die anderen ein Jahr.
Erstes Treffen zur Vorratsdatenspeicherung
Am 15.09.2015 trafen sich bei der BNetzA Vertreter der Telekommunikationsbranche, der Hersteller, des BSIs und Datenschützer, um über die Anforderungen des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu beraten. Dabei wurden verschiedene Aspekte der Verschlüsselung und des Vier-Augen-Prinzips diskutiert.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird die BNetzA innerhalb eines Jahres einen konkreten Anforderungskatalog erstellen, der dann innerhalb eines weiteren halben Jahres umgesetzt werden muss.
Unterstützung bei der Rechnungserstellung
Für ihren Aufwand mit Anfragen der Polizei, der Staatsanwaltschaften oder anderen berechtigten Stellen steht den Telekommunikationsdienstleistern in Deutschland eine Entschädigung zu. Diese richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Gerade bei einer sehr geringen Anzahl von Anfragen ist der Aufwand zur Abrechnung unverhältnismäßig hoch und die Abrechnung lohnt sich u. U. nicht für Ihr Unternehmen. Unser Partner 23-1 Service GmbH kann das jedoch kostengünstig für Sie als Service übernehmen (inkl. Rechnungsstellung, Buchung und Klärung der Probleme bei Unstimmigkeiten).
Mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Behördenanfragen durch sicherheitsüberprüftes Personal (nach SÜG) garantieren Ihnen eine reibungsfreie und professionelle Abwicklung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.23-1.de/lawful-interception/jveg-abrechnungen/.
Abnahme des S/PRI-Zertifizierungssystems mit InfPort43
Im Dezember 2014 wurde vom Workstream S/PRI die Version 4.0 der gleichnamigen Spezifikation verabschiedet. S/PRI (Supplier/Partner Requisition Interface) bezeichnet eine Schnittstelle für Carrier zur Bestellung von Leitungen und anderen Vorleistungsprodukten bei alternativen Netzbetreibern, vergleichbar mit der WITA-Schnittstelle der Telekom. Die Teilnahme am S/PRI-Verfahren setzt ähnlich wie WITA eine zertifizierte Software voraus.
Die Zertifizierung wird in diesem Fall mit einem vom VATM in Auftrag gegebenen Softwaresystem durchgeführt. Aktuell muss dieses Zertifizierungssystem seinerseits technisch abgenommen werden, womit der VATM nun DIaLOGIKa betraut hat. DIaLOGIKa wird dazu sein InfPort43-S/PRI-Modul einsetzen, wodurch InfPort43 die erste zertifizierte Software für S/PRI 4.0 sein wird. Die ersten Installationen des S/PRI-Moduls bei DIaLOGIKa-Kunden sind dann ab Dezember 2015 vorgesehen.
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