InfBrok100/OTT

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InfBrok100/OTT

Lawful Disclosure und Interception für OTT-Kommunikationsdienste nach TR TKÜV und TS 103 707 bzw. TS 103 120.

Nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) sind ab Dezember 2023 auch Anbieter von rufnummernunabhängiger interpersoneller Kommunikation wie E-Mail- und Messenger-Diensten gemäß der technischen Richtlinie TR TKÜV 8.0 verpflichtet, Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden zu beantworten. Herausgeber der Richtlinie ist die deutsche Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA). Dabei gilt, dass jeder Anbieter, der seine Dienste in der EU anbietet, einen Ansprechpartner für Behördenanfragen innerhalb der EU benennen muss. Ab einer Teilnehmeranzahl von 100.000 muss eine elektronische Schnittstelle zum maschinenlesbaren Austausch der Anfragen und Antworten mit den Ermittlungsbehörden gemäß der ETSI-Spezifikationen TS 103 707 v1.2.1 bzw. TS 103 120 v1.12.1 unterstützt werden. Dialogika ist aktiv an diesem Standardisierungsprozess beteiligt.

Mit InfBrok100 bietet Dialogika ein flexibles Workflowsystem für die sichere Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und die effiziente Bearbeitung der Anfragen. Dabei können Bestands-, Verkehrsdaten und auch Inhaltsdaten abgefragt werden. Nach der Freigabe der Anfragen durch einen Operator können die angeforderten Daten wahlweise automatisch zusammengestellt werden (sofern die erforderlichen datenliefernden Systeme bereits angebunden wurden) oder manuell hinzugefügt werden.

InfBrok100 ist sowohl als on-premises-Installation sowie als managed oder full managed service verfügbar.

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Anne Dierstein

Bereichsleiterin Auskunftsverfahren – TKG-Compliance

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  • Verpflichtete
  • Auskunftsverfahren
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